A. Verwaltungsentscheide 1431 1431 Verfahren. Art. 14 und Art. 33 VRPG. Im Gegensatz zum Rekursver-fahren können im Einspracheverfahren neue Rechtsbegehren bis zum Entscheid der Behörde gestellt werden. 3. a) Gemäss Art. 33 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (VRPG; bGS 143.1) können mit dem Rekurs alle Mängel des vorinstanzlichen Verfahrens und der Verfügung gerügt werden. Nach Absatz 2 dieser Bestimmung sind neue tatsächliche Behauptungen und neue Beweismittel zulässig, nicht
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 1431
A. Verwaltungsentscheide 1431
1431 Verfahren. Art. 14 und Art. 33 VRPG. Im Gegensatz zum Rekursver-fahren können im Einspracheverfahren neue Rechtsbegehren bis zum Entscheid der Behörde gestellt werden.
3. a) Gemäss Art. 33 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (VRPG; bGS 143.1) können mit dem Rekurs alle Mängel des vorinstanzlichen Verfahrens und der Verfügung gerügt werden. Nach Absatz 2 dieser Bestimmung sind neue tatsächliche Behauptungen und neue Beweismittel zulässig, nicht
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