A. Verwaltungsentscheide 1427 1427 Gewässerschutz. Häusliches Abwasser in der Landwirtschaftszone. Kanalisationsanschlusspflicht. Voraussetzungen, unter denen das häusliche Abwasser landwirtschaftlich verwertet werden darf. Voraus-setzungen im konkreten Fall nicht erfüllt. 6. c) Am 24. Januar 1991 trat das neue Gewässerschutzgesetz in Kraft, welches vom Grundsatz der generellen Anschlusspflicht aus-geht. Mit dieser Gesetzesrevision wurde die Zulässigkeit der landwirt-schaftlichen Verwertun
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 1427
A. Verwaltungsentscheide 1427
1427 Gewässerschutz. Häusliches Abwasser in der Landwirtschaftszone. Kanalisationsanschlusspflicht. Voraussetzungen, unter denen das häusliche Abwasser landwirtschaftlich verwertet werden darf. Voraus-setzungen im konkreten Fall nicht erfüllt.
6. c) Am 24. Januar 1991 trat das neue Gewässerschutzgesetz in Kraft, welches vom Grundsatz der generellen Anschlusspflicht aus-geht. Mit dieser Gesetzesrevision wurde die Zulässigkeit der landwirt-schaftlichen Verwertun
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