A. Verwaltungsentscheide 1425 BauG in Frage. Gemäss dieser Bestimmung können Ausnahmebewil-ligungen erteilt werden, wenn unter den gegebenen Verhältnissen die Einhaltung der bestehenden Vorschriften die Bauherrschaft in unzu-mutbarer Weise benachteiligen würde und der Ausnahmebewilligung öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. c) Der Baugesuchsteller plant die Erstellung eines geschlossenen Wintergartenanbaus. Es ist naheliegend, dass der Wintergarten vor allem dazu dient, dass der Sitz
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 1425
A. Verwaltungsentscheide 1425
BauG in Frage. Gemäss dieser Bestimmung können Ausnahmebewil-ligungen erteilt werden, wenn unter den gegebenen Verhältnissen die Einhaltung der bestehenden Vorschriften die Bauherrschaft in unzu-mutbarer Weise benachteiligen würde und der Ausnahmebewilligung öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. c) Der Baugesuchsteller plant die Erstellung eines geschlossenen Wintergartenanbaus. Es ist naheliegend, dass der Wintergarten vor allem dazu dient, dass der Sitz
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