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ARGVP 2005 1423

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1423 d) Die Rekurrenten rügen eine Verminderung der Wohnqualität und machen geltend, durch Lichtentzug werde die Wohnhygiene be-einträchtigt. Die Liegenschaft der Rekurrenten ist gegen Südosten ausgerichtet. Das Bauvorhaben der Rekursgegner ist jedoch gegen-über der nordwestlichen Seite der Liegenschaft der Rekurrenten ge-plant, womit der vorgesehene Neubau die Besonnung der rekurrenti-schen Liegenschaft - wenn überhaupt - nur geringfügig einschränken dürfte. Diesbez

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2005 1423

A. Verwaltungsentscheide 1423

d) Die Rekurrenten rügen eine Verminderung der Wohnqualität und machen geltend, durch Lichtentzug werde die Wohnhygiene be-einträchtigt. Die Liegenschaft der Rekurrenten ist gegen Südosten ausgerichtet. Das Bauvorhaben der Rekursgegner ist jedoch gegen-über der nordwestlichen Seite der Liegenschaft der Rekurrenten ge-plant, womit der vorgesehene Neubau die Besonnung der rekurrenti-schen Liegenschaft - wenn überhaupt - nur geringfügig einschränken dürfte. Diesbez

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