A. Verwaltungsentscheide 1417 vom 6. August 2004). Angesichts der Höhe dieses Vermögens ist es dem Rekurrenten zuzumuten die offenen Steuerforderungen aus sei-nem Vermögen zu begleichen. Die Bezahlung der Steuerforderung 2001 stellt deshalb für den Rekurrenten - selbst wenn man berück-sichtigt, dass für die Steuerjahre 2002/2003 nochmals offene Steuer-forderungen im Gesamtbetrag von rund Fr. 15'000.— zu begleichen sind - keinesfalls eine grosse Härte dar weshalb der Rekurs abzuwei-sen ist.
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2004 1417
A. Verwaltungsentscheide 1417
vom 6. August 2004). Angesichts der Höhe dieses Vermögens ist es dem Rekurrenten zuzumuten die offenen Steuerforderungen aus sei-nem Vermögen zu begleichen. Die Bezahlung der Steuerforderung 2001 stellt deshalb für den Rekurrenten - selbst wenn man berück-sichtigt, dass für die Steuerjahre 2002/2003 nochmals offene Steuer-forderungen im Gesamtbetrag von rund Fr. 15'000.— zu begleichen sind - keinesfalls eine grosse Härte dar weshalb der Rekurs abzuwei-sen ist.
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