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ARGVP 2003 3427

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3427 Rechtsmittels verzichtet und das obergerichtliche Urteil ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. 2. Festzuhalten ist somit, dass der Rückzug eines vor Obergericht anhängigen Verfahrens lediglich bis zur Urteilseröffnung möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt hätte ein Klagerückzug - unter Ergreifung ei-nes Rechtsmittels - beim Bundesgericht zu erfolgen. Mangels Zustän-digkeit des Obergerichtes wird deshalb auf das vorliegende Gesuch nicht eingetreten. OGer 29.04.

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2003 3427

B. Gerichtsentscheide 3427

Rechtsmittels verzichtet und das obergerichtliche Urteil ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. 2. Festzuhalten ist somit, dass der Rückzug eines vor Obergericht anhängigen Verfahrens lediglich bis zur Urteilseröffnung möglich ist. Nach diesem Zeitpunkt hätte ein Klagerückzug - unter Ergreifung ei-nes Rechtsmittels - beim Bundesgericht zu erfolgen. Mangels Zustän-digkeit des Obergerichtes wird deshalb auf das vorliegende Gesuch nicht eingetreten. OGer 29.04.

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