B. Gerichtsentscheide 3422 2.2 Strafrecht 3422 Veruntreuung. Vorliegen von schmutzigem Geld verneint. Zivilklage geschützt. Sachverhalt: X. übergab der Angeklagten Ende Februar 1996 in den Büroräumlich-keiten eines Restaurants in St. Gallen Bargeld in der Höhe von Fr. 660'000.-- zur Aufbewahrung. In der Folge unternahm X. mehrere vergebliche Versuche, das Geld von der Angeklagten zurückzuerhal-ten. Letztere übergab zwischenzeitlich Fr. 500'000.-- ihrem Bekannten R., der diesen Betrag in De
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2003 3422
B. Gerichtsentscheide 3422
2.2 Strafrecht 3422 Veruntreuung. Vorliegen von schmutzigem Geld verneint. Zivilklage geschützt. Sachverhalt: X. übergab der Angeklagten Ende Februar 1996 in den Büroräumlich-keiten eines Restaurants in St. Gallen Bargeld in der Höhe von Fr. 660'000.-- zur Aufbewahrung. In der Folge unternahm X. mehrere vergebliche Versuche, das Geld von der Angeklagten zurückzuerhal-ten. Letztere übergab zwischenzeitlich Fr. 500'000.-- ihrem Bekannten R., der diesen Betrag in De
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