B. Gerichtsentscheide 2227 2227 Vorsorgeausgleich nach Ehescheidung. Fehlende schriftliche Zu-stimmung der Ehefrau zur Barauszahlung (Art. 5 Abs. 2 FZG). Die ohne schriftliche Zustimmung des Ehegatten vorgenommene Baraus-zahlung ist ungültig. Sie wird so behandelt, wie wenn sie nicht aus dem Kreislauf der 2. Säule ausgeschieden wäre. Sachverhalt: Das Kantonsgericht hat die Eheleute A. - B. geschieden. Der Scheidungspunkt ist rechtskräftig. Das Verfahren betreffend eine all-fällige Unterha
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2003 2227
B. Gerichtsentscheide 2227
2227 Vorsorgeausgleich nach Ehescheidung. Fehlende schriftliche Zu-stimmung der Ehefrau zur Barauszahlung (Art. 5 Abs. 2 FZG). Die ohne schriftliche Zustimmung des Ehegatten vorgenommene Baraus-zahlung ist ungültig. Sie wird so behandelt, wie wenn sie nicht aus dem Kreislauf der 2. Säule ausgeschieden wäre. Sachverhalt: Das Kantonsgericht hat die Eheleute A. - B. geschieden. Der Scheidungspunkt ist rechtskräftig. Das Verfahren betreffend eine all-fällige Unterha
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