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ARGVP 2003 1393

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1393 Entscheid zu eröffnen ist und dem Rechtsmittel für die Überprüfung des Entscheides zur Verfügung stehen" (AGVE 1996 S. 516 ff.). Folgt seiner Anzeige ein Sachverhaltsermittlungs- und Entscheidvorberei-tungsverfahren der zuständigen Behörde, so sind dem "Anzeiger" die Verfahrensrechte, insbesondere jenes auf Gewährung des rechtlichen Gehörs und auf Akteneinsicht, zuzugestehen (ARGVE 1996 S. 518). Diese Grundsätze haben, übertragen auf die hier strittige Legitima-

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2003 1393

A. Verwaltungsentscheide 1393

Entscheid zu eröffnen ist und dem Rechtsmittel für die Überprüfung des Entscheides zur Verfügung stehen" (AGVE 1996 S. 516 ff.). Folgt seiner Anzeige ein Sachverhaltsermittlungs- und Entscheidvorberei-tungsverfahren der zuständigen Behörde, so sind dem "Anzeiger" die Verfahrensrechte, insbesondere jenes auf Gewährung des rechtlichen Gehörs und auf Akteneinsicht, zuzugestehen (ARGVE 1996 S. 518). Diese Grundsätze haben, übertragen auf die hier strittige Legitima-

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