A. Verwaltungsentscheide 1392 eingetreten, wenn die erforderlichen Ergänzungen noch nachgereicht worden wären. Da sich der Rekurrent weigert, trotz Hinweis und An-drohung der Folgen seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, rechtfertigt sich ein Nichteintretensentscheid (vgl. Art. 10 Abs. 4 VRPG). Entscheid der Baudirektion vom 08.01.2003 1392 Verfahren. Ein „Anzeiger“, welcher zugleich einspracheberechtigter Anstösser ist, ist zur Erhebung von Rechtsmitteln befugt. 1. a) Die von Amtes w
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2003 1392
A. Verwaltungsentscheide 1392
eingetreten, wenn die erforderlichen Ergänzungen noch nachgereicht worden wären. Da sich der Rekurrent weigert, trotz Hinweis und An-drohung der Folgen seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, rechtfertigt sich ein Nichteintretensentscheid (vgl. Art. 10 Abs. 4 VRPG). Entscheid der Baudirektion vom 08.01.2003 1392 Verfahren. Ein „Anzeiger“, welcher zugleich einspracheberechtigter Anstösser ist, ist zur Erhebung von Rechtsmitteln befugt.
1. a) Die von Amtes w
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