B. Gerichtsentscheide 3415 3415 Sicherheiten für Ausfallforderung. Die Sicherheiten haften nur für die Ausfallforderung in der konkreten Verwertung, für die sie einver-langt wurden (Art. 143 SchKG, Art. 63 VZG). Sachverhalt: In der Grundpfandbetreibung Nr. 9861511 gelangte am 16. No-vember 2001 das Grundstück Parz. Nr. 1292 zur Versteigerung und wurde den Eheleuten G. zum Preise von Fr. 240'000.-- zu Gesamtei-gentum zugeschlagen. Die Ersteigerer leisteten die in den Steige-rungsbedingunge
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 3415
B. Gerichtsentscheide 3415
3415 Sicherheiten für Ausfallforderung. Die Sicherheiten haften nur für die Ausfallforderung in der konkreten Verwertung, für die sie einver-langt wurden (Art. 143 SchKG, Art. 63 VZG). Sachverhalt: In der Grundpfandbetreibung Nr. 9861511 gelangte am 16. No-vember 2001 das Grundstück Parz. Nr. 1292 zur Versteigerung und wurde den Eheleuten G. zum Preise von Fr. 240'000.-- zu Gesamtei-gentum zugeschlagen. Die Ersteigerer leisteten die in den Steige-rungsbedingunge
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