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ARGVP 2002 3414

Appenzell A.Rh. · 2001-11-23 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3414 Die Schuldanerkennung (Mietvertrag) ist vorerst und bis zum Vorlie-gen korrekter Nebenkostenabrechnungen entkräftet. Das Rechtsöff-nungsgesuch des Gläubigers ist abzuweisen. OGP 21.3.2002 3414 Ausfallforderung. Zuständigkeit zum Entscheid über die Geltendma-chung einer Ausfallforderung. Sachverhalt: In der Betreibung Nr. 9861517 gelangte am 23. November 2001 das der S. GmbH gehörende Grundstück Parz. Nr. 3318 zur Verstei-gerung. Es wurde der G.T. GmbH zum Prei

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 3414

B. Gerichtsentscheide 3414

Die Schuldanerkennung (Mietvertrag) ist vorerst und bis zum Vorlie-gen korrekter Nebenkostenabrechnungen entkräftet. Das Rechtsöff-nungsgesuch des Gläubigers ist abzuweisen. OGP 21.3.2002 3414 Ausfallforderung. Zuständigkeit zum Entscheid über die Geltendma-chung einer Ausfallforderung. Sachverhalt: In der Betreibung Nr. 9861517 gelangte am 23. November 2001 das der S. GmbH gehörende Grundstück Parz. Nr. 3318 zur Verstei-gerung. Es wurde der G.T. GmbH zum Prei

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