B. Gerichtsentscheide 3413 Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. 18821 verlangt. Auf dem „Leitschein“ ist zusätzlich zum Vergleich eine Klageanerkennung ve-rurkundet. Unter diesen Umständen war gar kein Platz für einen Ver-gleich. Aufgrund von Ziff. 2 des anerkannten klägerischen Rechtsbe-gehrens waren mit der Klageanerkennung die Wirkungen des Rechts-vorschlags beseitigt und hätte die Gläubigerin nicht ein Rechtsöff-nungsbegehren einreichen sollen, sondern hätte nach Art. 88 SchKG direkt be
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 3413
B. Gerichtsentscheide 3413
Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. 18821 verlangt. Auf dem „Leitschein“ ist zusätzlich zum Vergleich eine Klageanerkennung ve-rurkundet. Unter diesen Umständen war gar kein Platz für einen Ver-gleich. Aufgrund von Ziff. 2 des anerkannten klägerischen Rechtsbe-gehrens waren mit der Klageanerkennung die Wirkungen des Rechts-vorschlags beseitigt und hätte die Gläubigerin nicht ein Rechtsöff-nungsbegehren einreichen sollen, sondern hätte nach Art. 88 SchKG direkt be
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG