B. Gerichtsentscheide 3411 2.4. Schuldbetreibung und Konkurs 3411 Rechtsfolge der Rechtsverweigerung; Zahlung an das Betrei-bungsamt. Das Betreibungsamt hat sich nicht um die Rechtsgrundla-gen einer vom Betreibungsschuldner veranlassten Zahlung durch einen Dritten zu kümmern. Es ist Sache dieses Dritten, sich mit dem Schuldner bzw. der Konkursmasse darüber auseinander zu setzen. Sachverhalt: A. Am 3. Dezember 2001 stellten R. und M. ein Retentionsbegeh-ren für eine verfallene Mietzinsf
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 3411
B. Gerichtsentscheide 3411
2.4. Schuldbetreibung und Konkurs 3411 Rechtsfolge der Rechtsverweigerung; Zahlung an das Betrei-bungsamt. Das Betreibungsamt hat sich nicht um die Rechtsgrundla-gen einer vom Betreibungsschuldner veranlassten Zahlung durch einen Dritten zu kümmern. Es ist Sache dieses Dritten, sich mit dem Schuldner bzw. der Konkursmasse darüber auseinander zu setzen. Sachverhalt: A. Am 3. Dezember 2001 stellten R. und M. ein Retentionsbegeh-ren für eine verfallene Mietzinsf
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