B. Gerichtsentscheide 3409 Es ergibt sich somit, dass die Beklagte ihre Widerklage bereits vor der Schlichtungsstelle hätte erheben müssen. Auf ihre erst im Ge-richtsverfahren eingereichte Widerklage kann deshalb nicht eingetre-ten werden. KGP 19.11.2002 3409 Amtsbefehl. Ausweisung aus einem zwangsverwerteten Wohnhaus (Art. 231 Ziff. 1 ZPO). Sachverhalt: Die Gesuchsgegner C. und W. waren ½-Miteigentümer der Lie-genschaft Parzelle 620. Diese Liegenschaft ist im Rahmen des Kon-kursverfa
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 3409
B. Gerichtsentscheide 3409
Es ergibt sich somit, dass die Beklagte ihre Widerklage bereits vor der Schlichtungsstelle hätte erheben müssen. Auf ihre erst im Ge-richtsverfahren eingereichte Widerklage kann deshalb nicht eingetre-ten werden. KGP 19.11.2002 3409 Amtsbefehl. Ausweisung aus einem zwangsverwerteten Wohnhaus (Art. 231 Ziff. 1 ZPO). Sachverhalt: Die Gesuchsgegner C. und W. waren ½-Miteigentümer der Lie-genschaft Parzelle 620. Diese Liegenschaft ist im Rahmen des Kon-kursverfa
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