B. Gerichtsentscheide 3400 fehlt. Erfahrungsgemäss können sich - dem Einzelnen scheinbar un-erklärliche - Unterschiede in der Benotung unter anderem auch aus im Unterricht mündlich vermitteltem Lehrstoff ergeben. Zu bedenken ist sodann, dass ein hoher Anteil von guten bis sehr guten Prüflingen zu einer eher strengeren Bewertung führt, hingegen bei eher durch-schnittlichen Leistungen eines Jahrganges die Bewertung milder ist. Unter diesen Gesichtspunkten und unter der Annahme, dass alle Prüf-l
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 3400
B. Gerichtsentscheide 3400
fehlt. Erfahrungsgemäss können sich - dem Einzelnen scheinbar un-erklärliche - Unterschiede in der Benotung unter anderem auch aus im Unterricht mündlich vermitteltem Lehrstoff ergeben. Zu bedenken ist sodann, dass ein hoher Anteil von guten bis sehr guten Prüflingen zu einer eher strengeren Bewertung führt, hingegen bei eher durch-schnittlichen Leistungen eines Jahrganges die Bewertung milder ist. Unter diesen Gesichtspunkten und unter der Annahme, dass alle Prüf-l
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