B. Gerichtsentscheide 3398 3398 Inhalt einer Dienstbarkeit, Ermittlung des Inhaltes durch Ausle-gung, privatrechtliche Baueinsprache. Steht eine alte Aussichts-servitut der Überbauung eines Grundstückes entgegen, dann muss von einer baulichen Nutzung abgesehen werden. Das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt und die Baubewilligung aus rein öffentlich-rechtlicher Sicht erteilt werden muss. Sachverhalt: Die B AG ist Eig
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 3398
B. Gerichtsentscheide 3398
3398 Inhalt einer Dienstbarkeit, Ermittlung des Inhaltes durch Ausle-gung, privatrechtliche Baueinsprache. Steht eine alte Aussichts-servitut der Überbauung eines Grundstückes entgegen, dann muss von einer baulichen Nutzung abgesehen werden. Das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt und die Baubewilligung aus rein öffentlich-rechtlicher Sicht erteilt werden muss. Sachverhalt: Die B AG ist Eig
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