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ARGVP 2002 2219

Appenzell A.Rh. · 1999-12-03 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2219 denen Akten korrekt gewesen sei. Desgleichen gelte für das Verfah-ren vor dem EVG. 2219 Öffentliches Personalrecht. Voraussetzungen einer fristlosen Kün-digung. Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung. Ein Spitalangestellter wurde mit Urteil vom 3. Dezember 1999 erstin-stanzlich zu 14 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, und zwar wegen mehrfacher Schändung einer behinderten Patientin, begangen an einer früheren Arbeitsstelle. Anfang Dezember 1

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 2219

B. Gerichtsentscheide 2219

denen Akten korrekt gewesen sei. Desgleichen gelte für das Verfah-ren vor dem EVG. 2219 Öffentliches Personalrecht. Voraussetzungen einer fristlosen Kün-digung. Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung. Ein Spitalangestellter wurde mit Urteil vom 3. Dezember 1999 erstin-stanzlich zu 14 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, und zwar wegen mehrfacher Schändung einer behinderten Patientin, begangen an einer früheren Arbeitsstelle. Anfang Dezember 1

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