A. Verwaltungsentscheide 1389 4. Strassenwesen 1389 Strassenbaupolizei. Die Praxis, wonach Dienstleistungsbetriebe grundsätzlich keinen Anspruch auf Bewilligung eines Betriebswegwei-sers haben, ist mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar. 5. a) Die Rekurrentin macht geltend, dass sie gegenüber ande-ren Gewerbebetrieben benachteiligt werde. Das Tiefbauamt jedoch betrachtet Architektur-, Ingenieur-, Treuhandbüros, Anwaltskanzleien usw. als Dienstleistungsbetriebe. In der Folge ver
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 1389
A. Verwaltungsentscheide 1389
4. Strassenwesen 1389 Strassenbaupolizei. Die Praxis, wonach Dienstleistungsbetriebe grundsätzlich keinen Anspruch auf Bewilligung eines Betriebswegwei-sers haben, ist mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar.
5. a) Die Rekurrentin macht geltend, dass sie gegenüber ande-ren Gewerbebetrieben benachteiligt werde. Das Tiefbauamt jedoch betrachtet Architektur-, Ingenieur-, Treuhandbüros, Anwaltskanzleien usw. als Dienstleistungsbetriebe. In der Folge ver
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