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ARGVP 2002 1383

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1383 2. Bau- und Raumplanungsrecht 1383 Bauen ausserhalb der Bauzone. Der Einbau einer Nasszelle in ei-nen Schafstall ist nicht standortgebunden. 5. a) Somit kommt nur noch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG in Betracht. Diese kann erteilt werden, wenn der Zweck der Baute einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert und wenn dem Vorhaben keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Die Standortgebun

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 1383

A. Verwaltungsentscheide 1383

2. Bau- und Raumplanungsrecht 1383 Bauen ausserhalb der Bauzone. Der Einbau einer Nasszelle in ei-nen Schafstall ist nicht standortgebunden.

5. a) Somit kommt nur noch eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG in Betracht. Diese kann erteilt werden, wenn der Zweck der Baute einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert und wenn dem Vorhaben keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Die Standortgebun

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