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ARGVP 2002 1382

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1382 vertreter beeinflusst worden, noch ist umgekehrt anzunehmen, dass der Rechtsvertreter bei der Bearbeitung des gemeinderätlichen Ent-scheides bei Vorliegen guter Gründe nicht von seiner gegenüber der X. gemachten Meinungsäusserung abgewichen wäre oder ist. Hinzu kommt, dass der Rechtsberater zwar den Entwurf des Gemeinderats-entscheids ausarbeitete, aber in beiden Behörden weder bei der Be-schlussfassung noch bei der Beratung anwesend war. Im Lichte vor-stehender

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 1382

A. Verwaltungsentscheide 1382

vertreter beeinflusst worden, noch ist umgekehrt anzunehmen, dass der Rechtsvertreter bei der Bearbeitung des gemeinderätlichen Ent-scheides bei Vorliegen guter Gründe nicht von seiner gegenüber der X. gemachten Meinungsäusserung abgewichen wäre oder ist. Hinzu kommt, dass der Rechtsberater zwar den Entwurf des Gemeinderats-entscheids ausarbeitete, aber in beiden Behörden weder bei der Be-schlussfassung noch bei der Beratung anwesend war. Im Lichte vor-stehender

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