A. Verwaltungsentscheide 1381 1. Verwaltungsverfahren 1381 Verfahren. Ausstandspflicht eines externen Rechtsberaters. Vorbe-fassung verneint, weil keine direkte Einflussnahme auf vorinstanzli-chen Entscheid. 3. Die Rekurrenten machen geltend, der Rechtsvertreter der Ge-meinde habe die Ausstandspflicht dadurch verletzt, dass er sowohl am Entscheid der Baubewilligungskommission mitgewirkt habe als auch an demjenigen des Gemeinderates. Die Gemeinde hält dem entgegen, dass der beigezogene Rec
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2002 1381
A. Verwaltungsentscheide 1381
1. Verwaltungsverfahren 1381 Verfahren. Ausstandspflicht eines externen Rechtsberaters. Vorbe-fassung verneint, weil keine direkte Einflussnahme auf vorinstanzli-chen Entscheid.
3. Die Rekurrenten machen geltend, der Rechtsvertreter der Ge-meinde habe die Ausstandspflicht dadurch verletzt, dass er sowohl am Entscheid der Baubewilligungskommission mitgewirkt habe als auch an demjenigen des Gemeinderates. Die Gemeinde hält dem entgegen, dass der beigezogene Rec
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