opencaselaw.ch

ARGVP 2001 2213

Appenzell A.Rh. · 2001-05-14 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2213 verfahren oder eine von der bisherigen Praxis abweichende Methode anzuwenden, welche sich auf geeignete anderweitige Schätzungswer-te stützt und zu angemessenen Ergebnissen führt. Die Verfügungen vom 14. Mai 2001 und vom 16. Mai 2001 werden deshalb aufgehoben und die Ausgleichskasse wird angewiesen, im Sinne der Erwägungen neu zu verfügen. VGer 13.12.2000 2213 Haftung einzelner Stiftungsratsmitglieder einer Personalvorsor-gestiftung (Art. 52 BVG). Wer als Stiftu

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2001 2213

B. Gerichtsentscheide 2213

verfahren oder eine von der bisherigen Praxis abweichende Methode anzuwenden, welche sich auf geeignete anderweitige Schätzungswer-te stützt und zu angemessenen Ergebnissen führt. Die Verfügungen vom 14. Mai 2001 und vom 16. Mai 2001 werden deshalb aufgehoben und die Ausgleichskasse wird angewiesen, im Sinne der Erwägungen neu zu verfügen. VGer 13.12.2000 2213 Haftung einzelner Stiftungsratsmitglieder einer Personalvorsor-gestiftung (Art. 52 BVG). Wer als Stiftu

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG