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ARGVP 2000 3360

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3360 kantonalen Rechts hätte dem Kläger eine EMRK-konforme Gerichts-behörde zur Verfügung zu stellen. Zufolge von Art. 109 Abs. 3 KV kann die vorliegende Streitsache entgegen der Meinung des Klägers nicht einfach bei einem staatlichen Gericht eingeklagt oder an ein sol-ches weitergezogen werden, weil zur Zeit eine kirchliche, den Garan-tien von Art. 6 Abs. 1 EMRK genügende Instanz fehlt. Die derzeit gülti-ge Behördenorganisation der Landeskirche hat damit auf die fehlend

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2000 3360

B. Gerichtsentscheide 3360

kantonalen Rechts hätte dem Kläger eine EMRK-konforme Gerichts-behörde zur Verfügung zu stellen. Zufolge von Art. 109 Abs. 3 KV kann die vorliegende Streitsache entgegen der Meinung des Klägers nicht einfach bei einem staatlichen Gericht eingeklagt oder an ein sol-ches weitergezogen werden, weil zur Zeit eine kirchliche, den Garan-tien von Art. 6 Abs. 1 EMRK genügende Instanz fehlt. Die derzeit gülti-ge Behördenorganisation der Landeskirche hat damit auf die fehlend

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