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ARGVP 2000 3352

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3352 2. Obergericht und übrige Gerichte 2.1. Zivilrecht 3352 Ehescheidung Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe (Art. 115 ZGB). Vor Ablauf der vierjährigen Trennungsdauer kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwer-wiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann (Art. 115 ZGB). Dieser Scheidungsgrund, der sich an den Zerrüttungstatbestand von Art. 142 altZGB anlehnt, ist deutlich strenger (M.

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2000 3352

B. Gerichtsentscheide 3352

2. Obergericht und übrige Gerichte 2.1. Zivilrecht 3352 Ehescheidung Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe (Art. 115 ZGB). Vor Ablauf der vierjährigen Trennungsdauer kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn ihm die Fortsetzung der Ehe aus schwer-wiegenden Gründen, die ihm nicht zuzurechnen sind, nicht zugemutet werden kann (Art. 115 ZGB). Dieser Scheidungsgrund, der sich an den Zerrüttungstatbestand von Art. 142 altZGB anlehnt, ist deutlich strenger (M.

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