B. Gerichtsentscheide 2202 der Arbeitsfähigkeit eingestuft. Angesichts der vorbestehenden Rü-ckenbeschwerden und der doch relativ unfallnah durchgeführten Un-tersuchungen kommt das Gericht zum Schluss, dass das Bestehen einer unfallbedingten Verschlimmerung des Rückenleidens mit Ein-schränkung auch der Arbeitsfähigkeit unter diesen Umständen wenig wahrscheinlich ist. Ein leistungsbegründender Kausalzusammenhang zwischen dem behaupteten Treppensturz und den geklagten Be-schwerden ist zu vernei
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2000 2202
B. Gerichtsentscheide 2202
der Arbeitsfähigkeit eingestuft. Angesichts der vorbestehenden Rü-ckenbeschwerden und der doch relativ unfallnah durchgeführten Un-tersuchungen kommt das Gericht zum Schluss, dass das Bestehen einer unfallbedingten Verschlimmerung des Rückenleidens mit Ein-schränkung auch der Arbeitsfähigkeit unter diesen Umständen wenig wahrscheinlich ist. Ein leistungsbegründender Kausalzusammenhang zwischen dem behaupteten Treppensturz und den geklagten Be-schwerden ist zu vernei
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