B. Gerichtsentscheide 2201 2201 Unfallversicherung. Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und dem eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn ein krankhafter Vorzustand besteht. Dass beim Beschwerdeführer ab Mai 1995 zunehmend Nacken- und Kopfschmerzen auftraten und dass eine Krankheit und Arbeitsun-fähigkeit schon Vorbestand, ist unbestritten und aktenkundig. Hinge-gen ist umstritten, ob der Beschwerdeführer am 21. Juli 1997 über-haupt einen Treppensturz getan und damit einen Unfall im Si
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2000 2201
B. Gerichtsentscheide 2201
2201 Unfallversicherung. Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis und dem eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn ein krankhafter Vorzustand besteht. Dass beim Beschwerdeführer ab Mai 1995 zunehmend Nacken- und Kopfschmerzen auftraten und dass eine Krankheit und Arbeitsun-fähigkeit schon Vorbestand, ist unbestritten und aktenkundig. Hinge-gen ist umstritten, ob der Beschwerdeführer am 21. Juli 1997 über-haupt einen Treppensturz getan und damit einen Unfall im Si
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