B. Gerichtsentscheide 2200 oder (nach drei Monaten) den neuen Preis zu bezahlen, da kein ande-rer Stromlieferant in W. vorhanden ist. Es ergibt sich aus den gesam-ten Bestimmungen des Reglementes, dass die Benutzungsordnung insofern sehr starr ist, als dass beim Vorliegen gleicher Umstände für alle Stromkonsumenten die gleichen Bedingungen gelten. Deshalb ist im vorliegenden Fall die Beziehung zwischen der Elektra. und deren Strombezügern öffentlich-rechtlicher Natur. Es stellt sich schlies
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2000 2200
B. Gerichtsentscheide 2200
oder (nach drei Monaten) den neuen Preis zu bezahlen, da kein ande-rer Stromlieferant in W. vorhanden ist. Es ergibt sich aus den gesam-ten Bestimmungen des Reglementes, dass die Benutzungsordnung insofern sehr starr ist, als dass beim Vorliegen gleicher Umstände für alle Stromkonsumenten die gleichen Bedingungen gelten. Deshalb ist im vorliegenden Fall die Beziehung zwischen der Elektra. und deren Strombezügern öffentlich-rechtlicher Natur. Es stellt sich schlies
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG