A. Verwaltungsentscheide 1365 1365 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Gedeckter Sitzplatz (Praxisände-rung). Nach der Vorgabe von Art. 77 Abs. 2 des Gesetzes über die Ein-führung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (EG RPG, bGS 721.1) haben sich Neubauten ausserhalb der Bauzone der herkömm-lichen Bauart zumindest in Bezug auf die Gebäude- und Dachform sowie die Material- und Farbwahl anzupassen. Diese Bestimmung stellt nach konstanter Rechtsprechung nicht nur ein Verunstaltungs-gebot, sond
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2000 1365
A. Verwaltungsentscheide 1365
1365 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Gedeckter Sitzplatz (Praxisände-rung). Nach der Vorgabe von Art. 77 Abs. 2 des Gesetzes über die Ein-führung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (EG RPG, bGS 721.1) haben sich Neubauten ausserhalb der Bauzone der herkömm-lichen Bauart zumindest in Bezug auf die Gebäude- und Dachform sowie die Material- und Farbwahl anzupassen. Diese Bestimmung stellt nach konstanter Rechtsprechung nicht nur ein Verunstaltungs-gebot, sond
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