A. Verwaltungsentscheide 1363 zungszonen nach RPG Empfindlichkeitsstufen zuzuordnen sind. Am hier zu entscheidenden Fall illustriert bedeutet dies folgendes: Die Gemeinde hat der Kurzone die Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeord-net (vgl. oben Erw. 6a). Damit wird der Zone ein dem Lärmschutzbe-dürfnis entsprechender Planungswert beigeordnet. In konkreten An-wendungsfällen müssen die Lärmimmissionen generell soweit be-grenzt werden, dass der Lärm überall, wo er hingelangt, die am betref-fenden
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 2000 1363
A. Verwaltungsentscheide 1363
zungszonen nach RPG Empfindlichkeitsstufen zuzuordnen sind. Am hier zu entscheidenden Fall illustriert bedeutet dies folgendes: Die Gemeinde hat der Kurzone die Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeord-net (vgl. oben Erw. 6a). Damit wird der Zone ein dem Lärmschutzbe-dürfnis entsprechender Planungswert beigeordnet. In konkreten An-wendungsfällen müssen die Lärmimmissionen generell soweit be-grenzt werden, dass der Lärm überall, wo er hingelangt, die am betref-fenden
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