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ARGVP 1999 3345

Appenzell A.Rh. · 1996-06-21 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3345 zu Recht gewährt, nachdem die Gläubigerin dafür Schuldanerkennun­gen vorlegte und der Schuldner keine Einwendungen dagegen erho­ben hatte. OGP 7.10.1999 3345 Provisorische Rechtsöffnung. Mietvertrag. Glaubhaftmachung eines Herabsetzungsanspruchs wegen Mängeln am Mietobjekt (Art. 82 Abs. 2 SchKG, Art. 259d OR). Sachverhalt:Mit Mietvertrag vom 21. Juni 1996 hatte die Gläubigerin dem Schuldner ein Einfamilienhaus vermietet. Als Mietzins war ein Betrag von monatlich Fr. 1

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1999 3345

B. Gerichtsentscheide 3345 zu Recht gewährt, nachdem die Gläubigerin dafür Schuldanerkennun­gen vorlegte und der Schuldner keine Einwendungen dagegen erho­ben hatte. OGP 7.10.1999 3345 Provisorische Rechtsöffnung. Mietvertrag. Glaubhaftmachung eines Herabsetzungsanspruchs wegen Mängeln am Mietobjekt (Art. 82 Abs. 2 SchKG, Art. 259d OR). Sachverhalt:Mit Mietvertrag vom 21. Juni 1996 hatte die Gläubigerin dem Schuldner ein Einfamilienhaus vermietet. Als Mietzins war ein Betrag von monatlich Fr. 1

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