B. Gerichtsentscheide 3345 zu Recht gewährt, nachdem die Gläubigerin dafür Schuldanerkennungen vorlegte und der Schuldner keine Einwendungen dagegen erhoben hatte. OGP 7.10.1999 3345 Provisorische Rechtsöffnung. Mietvertrag. Glaubhaftmachung eines Herabsetzungsanspruchs wegen Mängeln am Mietobjekt (Art. 82 Abs. 2 SchKG, Art. 259d OR). Sachverhalt:Mit Mietvertrag vom 21. Juni 1996 hatte die Gläubigerin dem Schuldner ein Einfamilienhaus vermietet. Als Mietzins war ein Betrag von monatlich Fr. 1
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1999 3345
B. Gerichtsentscheide 3345 zu Recht gewährt, nachdem die Gläubigerin dafür Schuldanerkennungen vorlegte und der Schuldner keine Einwendungen dagegen erhoben hatte. OGP 7.10.1999 3345 Provisorische Rechtsöffnung. Mietvertrag. Glaubhaftmachung eines Herabsetzungsanspruchs wegen Mängeln am Mietobjekt (Art. 82 Abs. 2 SchKG, Art. 259d OR). Sachverhalt:Mit Mietvertrag vom 21. Juni 1996 hatte die Gläubigerin dem Schuldner ein Einfamilienhaus vermietet. Als Mietzins war ein Betrag von monatlich Fr. 1
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