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ARGVP 1999 2182

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2182 mit dem kant. Richtplan die für jedermann verbindliche Nutzungsord­nung festzulegen. Das Baubewilligungsverfahren dient dagegen der Abklärung, ob Bauten der im Plan vorgesehenen Nutzung entspre­chen. Es bezweckt einzelfallweise Planverwirklichung und soll nicht selbständige Planungsentscheide hervorbringen. Es ist auch hinsicht­lich Rechtsschutz und demokratischer Mitwirkung nicht geeignet, den Nutzungsplan im Ergebnis zu ergänzen oder zu ändern (BGE 1151b 151). Das Ba

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1999 2182

B. Gerichtsentscheide 2182 mit dem kant. Richtplan die für jedermann verbindliche Nutzungsord­nung festzulegen. Das Baubewilligungsverfahren dient dagegen der Abklärung, ob Bauten der im Plan vorgesehenen Nutzung entspre­chen. Es bezweckt einzelfallweise Planverwirklichung und soll nicht selbständige Planungsentscheide hervorbringen. Es ist auch hinsicht­lich Rechtsschutz und demokratischer Mitwirkung nicht geeignet, den Nutzungsplan im Ergebnis zu ergänzen oder zu ändern (BGE 1151b 151). Das Ba

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