A. Verwaltungsentscheide 1357 3. Umweltschutz 1357 Umweltschutz. Verlängerung der Betriebsbewilligung für eine Deponie. Die Erteilung einer Bewilligung zur Errichtung einer Inertstoffdeponie setzt gemäss Art. 25 Abs. 1 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA; SR 814.015) folgendes voraus: Der Bedarfsnachweis muss erbracht sein (vgl. auch Art. 30e USG), die Deponie muss in der Deponieplanung ausgewiesen sein und die in Anh. 2 TVA festgelegten technischen Anforderungen an Anlage und Erricht
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1999 1357
A. Verwaltungsentscheide 1357
3. Umweltschutz 1357 Umweltschutz. Verlängerung der Betriebsbewilligung für eine Deponie. Die Erteilung einer Bewilligung zur Errichtung einer Inertstoffdeponie setzt gemäss Art. 25 Abs. 1 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA; SR 814.015) folgendes voraus: Der Bedarfsnachweis muss erbracht sein (vgl. auch Art. 30e USG), die Deponie muss in der Deponieplanung ausgewiesen sein und die in Anh. 2 TVA festgelegten technischen Anforderungen an Anlage und Erricht
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