A. Verwaltungsentscheide 1353 1353 Sondernutzungspläne. Inhalt der Sondernutzungspläne gemäss Art.39 Abs. 2 EG zum RPG. Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkelt von Teilgebieten einer Gemeinde in Ergänzung oder Verfeinerung der ortsplanerischen Grundordnung (Art. 39 Abs. 1 EG zum RPG). Das EG zum RPG sieht in Art. 39 Abs. 2 verschiedene Arten von Sondernutzungsplänen vor, nämlich den Baulinienplan, den Quartierplan und den Gestaltungsplan. Diese Planungsinstrumente unterscheiden sich im Det
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1999 1353
A. Verwaltungsentscheide 1353 1353 Sondernutzungspläne. Inhalt der Sondernutzungspläne gemäss Art.39 Abs. 2 EG zum RPG. Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkelt von Teilgebieten einer Gemeinde in Ergänzung oder Verfeinerung der ortsplanerischen Grundordnung (Art. 39 Abs. 1 EG zum RPG). Das EG zum RPG sieht in Art. 39 Abs. 2 verschiedene Arten von Sondernutzungsplänen vor, nämlich den Baulinienplan, den Quartierplan und den Gestaltungsplan. Diese Planungsinstrumente unterscheiden sich im Det
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