A. Verwaltungsentscheide 1352 1352 Bauen ausserhalb Bauzone. Zonenkonformität von landwirtschaftlichen ökonomiebauten; angemessenes Verhältnis zur bewirtschafteten Bodenfläche. 2. a) Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone können nur als zonenkonform bewilligt werden, sofern sie dem Zweck jener Nutzungszone entsprechen (Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG). Nach Art. 16 RPG ist dies zu bejahen, wenn projektierte Bauten hinsichtlich ihrem Standort und ihrer Ausgestaltung in einer unmittelbaren funktione
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1999 1352
A. Verwaltungsentscheide 1352 1352 Bauen ausserhalb Bauzone. Zonenkonformität von landwirtschaftlichen ökonomiebauten; angemessenes Verhältnis zur bewirtschafteten Bodenfläche.
2. a) Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone können nur als zonenkonform bewilligt werden, sofern sie dem Zweck jener Nutzungszone entsprechen (Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG). Nach Art. 16 RPG ist dies zu bejahen, wenn projektierte Bauten hinsichtlich ihrem Standort und ihrer Ausgestaltung in einer unmittelbaren funktione
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