B. Gerichtsentscheide 3330 3330 Arrestbefehl. Rechtsmittel (Art. 278 Abs. 1 SchKG, Art. 9 Ziff. 2 ZPO). Sachverhalt:R. gewährte K. im Jahre 1983 zwei Darlehen in der Höhe von ins gesamt Fr. 11 '000.--. In den beiden Darlehensverträgen war ein Darlehenszins von 8% vereinbart worden. Im Jahre 1988 hatte der Gläubiger die Rückzahlung des Darlehens ein erstes Mal betrieben. Nach dem vom Schuldner erhobenen Rechtsvorschlag hatte der Gläubiger seine Forderung beim Vermittleramt eingeklagt. Die Part
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1998 3330
B. Gerichtsentscheide 3330 3330 Arrestbefehl. Rechtsmittel (Art. 278 Abs. 1 SchKG, Art. 9 Ziff. 2 ZPO). Sachverhalt:R. gewährte K. im Jahre 1983 zwei Darlehen in der Höhe von ins gesamt Fr. 11 '000.--. In den beiden Darlehensverträgen war ein Darlehenszins von 8% vereinbart worden. Im Jahre 1988 hatte der Gläubiger die Rückzahlung des Darlehens ein erstes Mal betrieben. Nach dem vom Schuldner erhobenen Rechtsvorschlag hatte der Gläubiger seine Forderung beim Vermittleramt eingeklagt. Die Part
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