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ARGVP 1998 3314

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3314 3314 G rundstückkauf. Ist einmal die Unverbindlichkeit des Vertrages we­gen Willensmangels erklärt worden, so ist diese Erklärung unwiderruf­lich. Soll der Vertrag gleichwohl weitergelten, erfordert dies das Ein­vernehmen der Parteien (Art. 31,216 OR). Sachverhalt:Die Kläger erwarben von Z. ein renoviertes Wohnhaus. Dessen Dach erwies sich bald darauf als undicht. Die Käufer verlangten durch ihren Rechtsvertreter die Sanierung des Daches nach den Vorschlä­gen eines Sa

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1998 3314

B. Gerichtsentscheide 3314 3314 G rundstückkauf. Ist einmal die Unverbindlichkeit des Vertrages we­gen Willensmangels erklärt worden, so ist diese Erklärung unwiderruf­lich. Soll der Vertrag gleichwohl weitergelten, erfordert dies das Ein­vernehmen der Parteien (Art. 31,216 OR). Sachverhalt:Die Kläger erwarben von Z. ein renoviertes Wohnhaus. Dessen Dach erwies sich bald darauf als undicht. Die Käufer verlangten durch ihren Rechtsvertreter die Sanierung des Daches nach den Vorschlä­gen eines Sa

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