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ARGVP 1998 2171

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2171 2171 Beiträge der E ltern fü r einen Sprachaufenthalt. Rechtsmittelweg, Anforderungen an die gesetzliche Grundlage. 1. Nach Art. 25 Abs. 1 der Verordnung über die Kantonsschule in Trogen (bGS 413.11, KantonsschulVO) ist die Kantonsschulkommis­sion in erster Instanz zuständig, die Erhebung von Beiträgen zu verfü­gen. Deren Verfügung hätte bei der Landesschulkommission, und erst deren Entscheid beim Regierungsrat angefochten werden können (Art. 72 Abs. 3 und 4 des Schulg

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1998 2171

B. Gerichtsentscheide 2171 2171 Beiträge der E ltern fü r einen Sprachaufenthalt. Rechtsmittelweg, Anforderungen an die gesetzliche Grundlage.

1. Nach Art. 25 Abs. 1 der Verordnung über die Kantonsschule in Trogen (bGS 413.11, KantonsschulVO) ist die Kantonsschulkommis­sion in erster Instanz zuständig, die Erhebung von Beiträgen zu verfü­gen. Deren Verfügung hätte bei der Landesschulkommission, und erst deren Entscheid beim Regierungsrat angefochten werden können (Art. 72 Abs. 3 und 4 des Schulg

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