B. Gerichtsentscheide 2171 2171 Beiträge der E ltern fü r einen Sprachaufenthalt. Rechtsmittelweg, Anforderungen an die gesetzliche Grundlage. 1. Nach Art. 25 Abs. 1 der Verordnung über die Kantonsschule in Trogen (bGS 413.11, KantonsschulVO) ist die Kantonsschulkommission in erster Instanz zuständig, die Erhebung von Beiträgen zu verfügen. Deren Verfügung hätte bei der Landesschulkommission, und erst deren Entscheid beim Regierungsrat angefochten werden können (Art. 72 Abs. 3 und 4 des Schulg
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1998 2171
B. Gerichtsentscheide 2171 2171 Beiträge der E ltern fü r einen Sprachaufenthalt. Rechtsmittelweg, Anforderungen an die gesetzliche Grundlage.
1. Nach Art. 25 Abs. 1 der Verordnung über die Kantonsschule in Trogen (bGS 413.11, KantonsschulVO) ist die Kantonsschulkommission in erster Instanz zuständig, die Erhebung von Beiträgen zu verfügen. Deren Verfügung hätte bei der Landesschulkommission, und erst deren Entscheid beim Regierungsrat angefochten werden können (Art. 72 Abs. 3 und 4 des Schulg
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG