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ARGVP 1998 1325

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1325 3. Bau- und Planungsrecht 1325 Baubew illigungsverfahren. Grenzabstand. 1. Das Gebäude soll auf Parz. Nr. 265 erstellt werden. Diese Par­zelle liegt nach dem rechtsgültigen Zonenplan der Gemeinde in der Zone W3. Den Regelbauvorschriften (Art. 23 Abs. 1 BR) ist zu ent­nehmen, dass in dieser Zone ein kleiner Grenzabstand von 5 Metern und ein grosser Grenzabstand von 10 Metern gilt. Aus den ins Recht gelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass das zu erstellende Haus hin

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1998 1325

A. Verwaltungsentscheide 1325

3. Bau- und Planungsrecht 1325 Baubew illigungsverfahren. Grenzabstand.

1. Das Gebäude soll auf Parz. Nr. 265 erstellt werden. Diese Par­zelle liegt nach dem rechtsgültigen Zonenplan der Gemeinde in der Zone W3. Den Regelbauvorschriften (Art. 23 Abs. 1 BR) ist zu ent­nehmen, dass in dieser Zone ein kleiner Grenzabstand von 5 Metern und ein grosser Grenzabstand von 10 Metern gilt. Aus den ins Recht gelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass das zu erstellende Haus hin

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