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ARGVP 1997 3309

Appenzell A.Rh. · 1997-08-20 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3309 Dort gibt Dr. X. bekannt, es sei ihm nicht gelungen, sich von der be­ruflichen Schweigepflicht entbinden zu lassen, weshalb er darum er­suche, die Entbindung von der Aufsichtskommission für Rechtsanwäl­te einzuholen. In der Vernehmlassung vom 20. August 1997 wird in­dessen dieses 'Ersuchen' relativiert durch die Feststellung, dass das fragliche Klientengespräch im Lichte des hängigen Ehrverletzungs­verfahrens kaum relevant sein dürfte. Dass Dr. X. für eine irrelevante

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 3309

B. Gerichtsentscheide 3309 Dort gibt Dr. X. bekannt, es sei ihm nicht gelungen, sich von der be­ruflichen Schweigepflicht entbinden zu lassen, weshalb er darum er­suche, die Entbindung von der Aufsichtskommission für Rechtsanwäl­te einzuholen. In der Vernehmlassung vom 20. August 1997 wird in­dessen dieses 'Ersuchen' relativiert durch die Feststellung, dass das fragliche Klientengespräch im Lichte des hängigen Ehrverletzungs­verfahrens kaum relevant sein dürfte. Dass Dr. X. für eine irrelevante

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