B. Gerichtsentscheide 3306 missbräuchlich wurden beispielsweise wiederholte Betreibungen zum Zwecke der Kreditschädigung beurteilt (BGE 113 III 4). Vorliegend ist Rechtsmissbräuchlichkeit zu bejahen. Es ist offensichtlich, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig ist, über irgend welche Zivilansprüche zu urteilen. Der Betreibende will den Betriebenen für eine Zeit belangen, als dieser noch als Verhörrichter wirkte. Haftungsansprüche gegen Beamte oder Mitglieder einer Behörde aber sind nach
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 3306
B. Gerichtsentscheide 3306 missbräuchlich wurden beispielsweise wiederholte Betreibungen zum Zwecke der Kreditschädigung beurteilt (BGE 113 III 4). Vorliegend ist Rechtsmissbräuchlichkeit zu bejahen. Es ist offensichtlich, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig ist, über irgend welche Zivilansprüche zu urteilen. Der Betreibende will den Betriebenen für eine Zeit belangen, als dieser noch als Verhörrichter wirkte. Haftungsansprüche gegen Beamte oder Mitglieder einer Behörde aber sind nach
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