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ARGVP 1997 3305

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3305 den gebührenden Unterhalt der Familie. Sie verständigen sich über den Beitrag, den jeder von ihnen leistet, namentlich durch Geldzah­lungen. Geht der nicht betriebene Ehegatte neben dem Haushalt noch einer Teilzeitbeschäftigung nach oder arbeitet er ganztags, so rechtfertigt es sich, von ihm einen Beitrag an das Existenzminimum zu verlangen, der dem Verhältnis der Nettoeinkommen beider Ehe­gatten entspricht (vgl. R. Baumgartner, a.a.O., S. 72 und Haus- heer/Reusser/Gei

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 3305

B. Gerichtsentscheide 3305 den gebührenden Unterhalt der Familie. Sie verständigen sich über den Beitrag, den jeder von ihnen leistet, namentlich durch Geldzah­lungen. Geht der nicht betriebene Ehegatte neben dem Haushalt noch einer Teilzeitbeschäftigung nach oder arbeitet er ganztags, so rechtfertigt es sich, von ihm einen Beitrag an das Existenzminimum zu verlangen, der dem Verhältnis der Nettoeinkommen beider Ehe­gatten entspricht (vgl. R. Baumgartner, a.a.O., S. 72 und Haus- heer/Reusser/Gei

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