B. Gerichtsentscheide 3300 spiel als hoch im Sinne von Art. 30 GGG zu bezeichnen sind. Nach dem vorstehend Ausgeführten gilt dies vorab für den Poker-Tisch Nr. 6 und den Romm6-Tisch Nr. 5. OGer 18.11.1997 2.3 Zivilprozess 3300 Verm ittlungsverfahren. Auf die persönliche Teilnahme am Vermittlungsvorstand können die Parteien nicht verzichten (Art. 122, 124 ZPO). Art. 124 ZPO sieht eine mündliche Verhandlung vor dem Vermittler vor. Gemäss der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers und auch mit
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 3300
B. Gerichtsentscheide 3300 spiel als hoch im Sinne von Art. 30 GGG zu bezeichnen sind. Nach dem vorstehend Ausgeführten gilt dies vorab für den Poker-Tisch Nr. 6 und den Romm6-Tisch Nr. 5. OGer 18.11.1997 2.3 Zivilprozess 3300 Verm ittlungsverfahren. Auf die persönliche Teilnahme am Vermittlungsvorstand können die Parteien nicht verzichten (Art. 122, 124 ZPO). Art. 124 ZPO sieht eine mündliche Verhandlung vor dem Vermittler vor. Gemäss der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers und auch mit
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