opencaselaw.ch

ARGVP 1997 3298

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3298 2.2 Strafrecht 3298 Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch. Annahme von gleichgeordnetem Gewahrsam (Art. 94 SVG). Der Angeklagte, dem der Fahrzeugausweis entzogen war, fuhr mit dem Personenwagen, als dessen Halteiin M. eingetragen ist, an sei­nen Arbeitsort. M., die mit dem Angeklagten zusammenwohnt, war zu dieser Zeit ortsabwesend. Sie hatte dem Angeklagten das Benutzen des Fahrzeugs untersagt. Aus den Erwägungen:1. Wer ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet, wird

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 3298

B. Gerichtsentscheide 3298 2.2 Strafrecht 3298 Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch. Annahme von gleichgeordnetem Gewahrsam (Art. 94 SVG). Der Angeklagte, dem der Fahrzeugausweis entzogen war, fuhr mit dem Personenwagen, als dessen Halteiin M. eingetragen ist, an sei­nen Arbeitsort. M., die mit dem Angeklagten zusammenwohnt, war zu dieser Zeit ortsabwesend. Sie hatte dem Angeklagten das Benutzen des Fahrzeugs untersagt. Aus den Erwägungen:1. Wer ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet, wird

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP KG