B. Gerichtsentscheide 3298 2.2 Strafrecht 3298 Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch. Annahme von gleichgeordnetem Gewahrsam (Art. 94 SVG). Der Angeklagte, dem der Fahrzeugausweis entzogen war, fuhr mit dem Personenwagen, als dessen Halteiin M. eingetragen ist, an seinen Arbeitsort. M., die mit dem Angeklagten zusammenwohnt, war zu dieser Zeit ortsabwesend. Sie hatte dem Angeklagten das Benutzen des Fahrzeugs untersagt. Aus den Erwägungen:1. Wer ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet, wird
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 3298
B. Gerichtsentscheide 3298 2.2 Strafrecht 3298 Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch. Annahme von gleichgeordnetem Gewahrsam (Art. 94 SVG). Der Angeklagte, dem der Fahrzeugausweis entzogen war, fuhr mit dem Personenwagen, als dessen Halteiin M. eingetragen ist, an seinen Arbeitsort. M., die mit dem Angeklagten zusammenwohnt, war zu dieser Zeit ortsabwesend. Sie hatte dem Angeklagten das Benutzen des Fahrzeugs untersagt. Aus den Erwägungen:1. Wer ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet, wird
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