B. Gerichtsentscheide 3297 3297 Grunddienstbarkeit. Löschung eines Queilenrechtes wegen eines noch bestehenden Interesses des Berechtigten verweigert (Art. 738 ZGB). Aus den Erwägungen:1. Hat eine Dienstbarkeit für das berechtigte Grundstück alles Interesse verloren, so kann der Belastete nach Art. 736 Abs. 1 ZGB ihre Löschung verlangen, ohne dass er dafür eine Entschädigung zu bezahlen braucht. Die Klage steht dem jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks zu. Für die Ablösung würdigt de
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 3297
B. Gerichtsentscheide 3297 3297 Grunddienstbarkeit. Löschung eines Queilenrechtes wegen eines noch bestehenden Interesses des Berechtigten verweigert (Art. 738 ZGB). Aus den Erwägungen:1. Hat eine Dienstbarkeit für das berechtigte Grundstück alles Interesse verloren, so kann der Belastete nach Art. 736 Abs. 1 ZGB ihre Löschung verlangen, ohne dass er dafür eine Entschädigung zu bezahlen braucht. Die Klage steht dem jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks zu. Für die Ablösung würdigt de
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