B. Gerichtsentscheide 3295 3295 Arbeitsvertrag. Annahme eines unecht befristeten Arbeitsverhältnisses. Missbräuchlichkeit der Kündigung verneint (Art. 334, 336 OR). Am 20. Oktober 1995 Unterzeichneten die Parteien einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin verpflichtete sich die Klägerin, ab dem 1. Januar 1996 zu einem monatlichen Bruttolohn von Fr. 2’900.- als Mitarbeiterin im Betrieb und im Büro des Beklagten tätig zu sein. In Ziffer 3 vereinbarten die Parteien folgendes:'Das Anstellungsverh
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 3295
B. Gerichtsentscheide 3295 3295 Arbeitsvertrag. Annahme eines unecht befristeten Arbeitsverhältnisses. Missbräuchlichkeit der Kündigung verneint (Art. 334, 336 OR). Am 20. Oktober 1995 Unterzeichneten die Parteien einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin verpflichtete sich die Klägerin, ab dem 1. Januar 1996 zu einem monatlichen Bruttolohn von Fr. 2’900.- als Mitarbeiterin im Betrieb und im Büro des Beklagten tätig zu sein. In Ziffer 3 vereinbarten die Parteien folgendes:'Das Anstellungsverh
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