opencaselaw.ch

ARGVP 1997 2166

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2166 Beschwerdeführer bereits Mitglied der ausserrhodischen Landeskir­che war, hätte es zwingend einer Erklärung gegenüber dem Präsiden­ten der Kirchenvorsteherschaft in seiner Wohnsitzgemeinde bedurft, um rechtsgültig aus der evangelischen Kirche beider Appenzell aus­zutreten. Da das ausserrhodische Kirchenrecht keine andere Form der Austrittserklärung kennt, stand fest, dass der Beschwerdeführer während den streitigen Steuerperioden jedenfalls noch der ausser­rhodischen L

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 2166

B. Gerichtsentscheide 2166 Beschwerdeführer bereits Mitglied der ausserrhodischen Landeskir­che war, hätte es zwingend einer Erklärung gegenüber dem Präsiden­ten der Kirchenvorsteherschaft in seiner Wohnsitzgemeinde bedurft, um rechtsgültig aus der evangelischen Kirche beider Appenzell aus­zutreten. Da das ausserrhodische Kirchenrecht keine andere Form der Austrittserklärung kennt, stand fest, dass der Beschwerdeführer während den streitigen Steuerperioden jedenfalls noch der ausser­rhodischen L

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG