B. Gerichtsentscheide 2164 2164 Ausserordentliche Erträge. Liegenschaftsgewinn einer Genossenschaft. Beschwerdeführerin ist eine Genossenschaft, deren statutarischer Zweck in der rationellen und preisgünstigen Erstellung von Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie der Verwaltung von Immobilien liegt. Kurz nach ihrer Gründung erwarb die Genossenschaft ein Einfamilienhaus und baute dieses um. Ihre Tätigkeit beschränkte sich in der Folge auf die Verwaltung dieser einen Liegenschaft. Als die Geno
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 2164
B. Gerichtsentscheide 2164 2164 Ausserordentliche Erträge. Liegenschaftsgewinn einer Genossenschaft. Beschwerdeführerin ist eine Genossenschaft, deren statutarischer Zweck in der rationellen und preisgünstigen Erstellung von Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie der Verwaltung von Immobilien liegt. Kurz nach ihrer Gründung erwarb die Genossenschaft ein Einfamilienhaus und baute dieses um. Ihre Tätigkeit beschränkte sich in der Folge auf die Verwaltung dieser einen Liegenschaft. Als die Geno
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