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ARGVP 1997 2164

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2164 2164 Ausserordentliche Erträge. Liegenschaftsgewinn einer Genossen­schaft. Beschwerdeführerin ist eine Genossenschaft, deren statutarischer Zweck in der rationellen und preisgünstigen Erstellung von Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie der Verwaltung von Immobilien liegt. Kurz nach ihrer Gründung erwarb die Genossenschaft ein Ein­familienhaus und baute dieses um. Ihre Tätigkeit beschränkte sich in der Folge auf die Verwaltung dieser einen Liegenschaft. Als die Ge­no

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 2164

B. Gerichtsentscheide 2164 2164 Ausserordentliche Erträge. Liegenschaftsgewinn einer Genossen­schaft. Beschwerdeführerin ist eine Genossenschaft, deren statutarischer Zweck in der rationellen und preisgünstigen Erstellung von Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie der Verwaltung von Immobilien liegt. Kurz nach ihrer Gründung erwarb die Genossenschaft ein Ein­familienhaus und baute dieses um. Ihre Tätigkeit beschränkte sich in der Folge auf die Verwaltung dieser einen Liegenschaft. Als die Ge­no

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