B. Gerichtsentscheide 2161 schossen zulässt, zeigt im übrigen, dass reduzierte Fensterflächen in bewohnten Dachgeschossen ortsüblich sind. VGer 27.8.1997 2161 Kanalisationsanschlussgebühr. Beschwerdelegitimation der Gemeinde. Anforderungen an die gesetzliche Grundlage zur Gebührenerhebung. Die Gewässerschutzkommission der Gemeinde W. setzte die Anschlussgebühr der H. AG auf Fr. 49'500.- fest. Dabei stützte sie sich auf einen Beschluss des Gemeinderates, welcher die Kanalisationsgebühr für Ge
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 2161
B. Gerichtsentscheide 2161 schossen zulässt, zeigt im übrigen, dass reduzierte Fensterflächen in bewohnten Dachgeschossen ortsüblich sind. VGer 27.8.1997 2161 Kanalisationsanschlussgebühr. Beschwerdelegitimation der Gemeinde. Anforderungen an die gesetzliche Grundlage zur Gebührenerhebung. Die Gewässerschutzkommission der Gemeinde W. setzte die Anschlussgebühr der H. AG auf Fr. 49'500.- fest. Dabei stützte sie sich auf einen Beschluss des Gemeinderates, welcher die Kanalisationsgebühr für Ge
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