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ARGVP 1997 2160

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2160 dass sämtliche Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Landmaschi­nen und an Gebäuden in einer betriebseigenen Werkstatt durchge­führt werden. Es genügt, wenn für kleine, nicht den Fachmann und dessen Infrastruktur erfordernde Arbeiten eine bescheidene All­zweckwerkstatt vorhanden ist, wie sie mit den 30 m2 im fraglichen Betrieb zweifellos schon vorhanden ist. Dies bestätigen die von der Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon veröffentlichte

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 2160

B. Gerichtsentscheide 2160 dass sämtliche Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Landmaschi­nen und an Gebäuden in einer betriebseigenen Werkstatt durchge­führt werden. Es genügt, wenn für kleine, nicht den Fachmann und dessen Infrastruktur erfordernde Arbeiten eine bescheidene All­zweckwerkstatt vorhanden ist, wie sie mit den 30 m2 im fraglichen Betrieb zweifellos schon vorhanden ist. Dies bestätigen die von der Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon veröffentlichte

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