B. Gerichtsentscheide 2160 dass sämtliche Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Landmaschinen und an Gebäuden in einer betriebseigenen Werkstatt durchgeführt werden. Es genügt, wenn für kleine, nicht den Fachmann und dessen Infrastruktur erfordernde Arbeiten eine bescheidene Allzweckwerkstatt vorhanden ist, wie sie mit den 30 m2 im fraglichen Betrieb zweifellos schon vorhanden ist. Dies bestätigen die von der Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon veröffentlichte
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 2160
B. Gerichtsentscheide 2160 dass sämtliche Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Landmaschinen und an Gebäuden in einer betriebseigenen Werkstatt durchgeführt werden. Es genügt, wenn für kleine, nicht den Fachmann und dessen Infrastruktur erfordernde Arbeiten eine bescheidene Allzweckwerkstatt vorhanden ist, wie sie mit den 30 m2 im fraglichen Betrieb zweifellos schon vorhanden ist. Dies bestätigen die von der Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in Tänikon veröffentlichte
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